Guter-Samariter-Gesetz
First Aid & CPR New Jersey
Eine der häufigsten Bedenken beim Gedanken an HLW oder Erste Hilfe ist die zivilrechtliche Haftung: „Was, wenn ich versuche zu helfen und etwas schief geht? Kann man mich verklagen?“ Die Antwort in New Jersey ist klar — das Gesetz schützt Sie.
Ihr Schutz nach dem Gesetz
In New Jersey bietet das NJSA 2A:62A-1 (Good Samaritan Act); NJSA 2A:62A-9 (gross negligence exception) Rechtsschutz für jede Person, die in einer Notsituation in gutem Glauben Hilfe leistet. Person acting in good faith to render emergency care at scene of accident is immune from civil liability. Exception for gross negligence or intentional misconduct.
Dieser Schutz erstreckt sich ausdrücklich auf die Verwendung automatisierter externer Defibrillatoren (AED), gesetzestext: NJSA 2A:62A-1. Wenn Sie einen AED verwenden, um einer Person bei Herzstillstand zu helfen, sind Sie vor jeglicher Haftung geschützt.
Keine Handlungspflicht, aber jeder Grund zu handeln
New Jersey verpflichtet nicht gesetzlich zur Hilfeleistung. Sie sind nicht gesetzlich verpflichtet, in einem Notfall einzugreifen. Aber wenn Sie sich entscheiden zu helfen — und wir glauben, dass Sie es tun sollten — schützt das Guter-Samariter-Gesetz Sie vor jeglicher Haftung für Ihre gutgläubigen Bemühungen.
Die Frage ist nicht, ob Sie gesetzlich zum Helfen verpflichtet sind. Es ist, ob Sie bereit sein werden, wenn es darauf ankommt. Die HLW-Ausbildung gibt Ihnen das Vertrauen und die Fähigkeiten, entschlossen zu handeln, wenn das Leben eines Menschen auf dem Spiel steht.
Warum Ausbildung unerlässlich ist
Guter-Samariter-Gesetze schützen Personen, die in gutem Glauben handeln. Aber das Vertrauen zum Handeln kommt aus der Ausbildung. Eine in HLW geschulte Person greift viel eher bei einem Herznotfall ein — und tut dies viel effektiver. Unsere Kurse bereiten Sie darauf vor, kompetent und selbstbewusst zu reagieren, in dem Wissen, dass das Gesetz auf Ihrer Seite steht.